Arbeiten mit Krebs – Rechte und Rückkehr


Wiedereinstieg in den Beruf: Schritt für Schritt zurück in den Alltag

Arbeit kann ein wichtiger Teil des Lebens sein. Vielleicht wünschen Sie sich, wieder in den Berufsalltag zurückzukehren. Nehmen Sie sich Zeit und gehen Sie diesen Schritt in Ihrem eigenen Tempo. Entscheidend ist Ihr aktueller Gesundheitszustand. Sprechen Sie mit Ihrem Behandlungsteam und Ihrem Arbeitgeber, wann und wie ein Wiedereinstieg realistisch ist. Oft kann eine sogenannte „stufenweise Wiedereingliederung“ helfen: Dabei steigen Sie langsam und mit wenigen Stunden wieder ein und passen den Umfang nach und nach an.

Haben Sie Geduld mit sich selbst – Unsicherheiten sind ganz normal. Ihr Weg zurück ins Berufsleben darf so individuell sein wie Sie selbst.


Was Wissenschaft und Recht zeigen.

So gelingt Ihr beruflicher Wiedereinstieg
Fundierte Fakten für Ihre Rückkehr ins Arbeitsleben

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
    1.

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

    Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit muss Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen für den Wiedereinstieg zu finden. Ihre Teilnahme ist dabei stets freiwillig.

  • Stufenweise Wiedereingliederung
    2.

    Stufenweise Wiedereingliederung

    Eine stufenweise Wiedereingliederung hilft beim sanften Neustart. Sie beginnt mit wenigen Stunden und steigert sich in Absprache mit dem Behandlungsteam. Währenddessen gelten Sie weiterhin als arbeitsunfähig. Fortschritte werden dokumentiert.

  • Ihre finanzielle Absicherung
    3.

    Ihre finanzielle Absicherung

    Bis zu sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber Ihr Gehalt (Entgeltfortzahlung). Danach erhalten Sie bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld von der Krankenkasse. Sind Sie weiterhin erwerbsunfähig, kann Anspruch auf Arbeitslosengeld I (Nahtlosigkeitsregelung) oder eine Erwerbsminderungsrente bestehen.

  • Besonderer Kündigungsschutz
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    Besonderer Kündigungsschutz

    Mit Schwerbehinderung (GdB 50+) oder Gleichstellung (GdB 30+) genießen Sie besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist dann nur mit Zustimmung des Integrationsamts möglich. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, zum Beispiel beim Betriebsrat oder Integrationsfachdienst.


Wie Sie wieder ins Arbeitsleben finden 

Erfahrungen und Tipps aus dem Alltag anderer Betroffener 

Wenn …

Dann versuchen Sie,…

dreimal täglich zehn Minuten leichte Bewegung einzuplanen. Achten Sie dabei darauf Ihre Kräfte gut einzuteilen und Überanstrengung zu vermeiden (Pacing). Notieren Sie Ihre Fortschritte und informieren Sie Ihr Behandlungsteam bei anhaltender Erschöpfung.

die Intensität zu senken, Pausen einzuplanen und die Muskeln zu wärmen. Bei starkem oder anhaltendem Schmerz ärztlich abklären lassen.

kleine, trockene und leicht verdauliche Snacks wie Zwieback oder Toast. Kalte Speisen sind oft bekömmlicher als warme, stark duftende Mahlzeiten.

langsam durch die Lippen auszuatmen (Lippenbremse), Kräfte gut einzuteilen und Überanstrengung zu vermeiden (Pacing). Neue oder stärkere Atemnot umgehend dem Behandlungsteam melden.

möglichst sofort Ihr Behandlungsteam oder gar den Notdienst zu kontaktieren.


Was andere fragen und was Sie wissen sollten 

Nein, in der Regel besteht keine Pflicht. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber nur die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit mitteilen. Ein Gespräch über Belastbarkeit und Anpassungen kann jedoch hilfreich sein. Holen Sie sich bei Unsicherheit Beratung – zum Beispiel beim Betriebsrat oder dem Sozialdienst.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein freiwilliges Angebot Ihres Arbeitgebers nach längerer Krankheit (ab etwa sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit). Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, um Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und Ihre Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten.

Die Wiedereingliederung ist eine ärztlich begleitete Maßnahme mit einem Stufenplan, der Arbeitszeit und Aufgaben langsam steigert. Regelmäßige Rücksprachen sind wichtig, um den Plan an Ihre aktuelle Belastbarkeit anzupassen.

Ein Kündigungsschutz bei Krebs ist möglich, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 anerkannt wird, was bei einer Krebserkrankung in der Regel der Fall ist. Holen Sie sich bei Fragen frühzeitig Beratung, z.B. beim Integrationsamt, Betriebsrat oder Sozialdienst.

Nach sechs Wochen endet die gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach übernimmt in der Regel die Krankenkasse mit Krankengeldzahlungen. Wenden Sie sich bei Unsicherheit an die Sozialberatung der Klinik oder Ihre Krankenkasse, um Ihre individuelle Absicherung zu klären.

Ja. BEM-Daten sind besonders sensible und streng vertrauliche Gesundheitsdaten. Sie werden getrennt von Ihrer Personalakte geführt. Es geht bei der Datenerhebung nur darum, passende Lösungen zu finden, nicht um die Diagnose selbst.


Ihr 5-Schritte-Plan für den Job-Einstieg

Ihr 5-Schritte-Plan für den Job-Einstieg
    1. Medizinische Basis schaffen: Holen Sie das ärztliche „Go“ und lassen Sie sich Ihre Belastungsgrenzen (zum Beispiel maximal Stunden pro Tag) genau vom Behandlungsteam notieren.
    2. Wunsch-Szenario entwerfen: Bereiten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber vor. Legen Sie Ihre Wünsche fest: reduzierte Stunden, angepasste Aufgaben, feste Pausen und die Möglichkeit auf Home-Office.
    3. BEM aktiv annehmen: Nehmen Sie das Angebot zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Ihres Arbeitgebers an. Nutzen Sie es, um gemeinsam Lösungen zu finden.
    4. Stufenplan festlegen: Erstellen Sie einen Stufenplan mit klaren Meilensteinen und Feedback-Terminen. Dies sichert die langsame Rückkehr und schützt Sie vor Überforderung.
    5. Plan B klären: Vereinbaren Sie mit allen Beteiligten (Arbeitgeber und Behandlungsteam) einen Alternativplan, falls es zu einem Rückschritt kommt

Weitere Unterstützung für Sie

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